Weitere Entscheidung unten: BezG Erfurt, 15.01.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1991 - 1 B 13.91   

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BVerwG, 24.04.1991 - 1 B 13.91 (https://dejure.org/1991,7384)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1991 - 1 B 13.91 (https://dejure.org/1991,7384)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1991 - 1 B 13.91 (https://dejure.org/1991,7384)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Hinweis auf Verwandtschaft im Heimatland - Prüfung einer verfügten Ausweisung auf ihre Folgen und die persönliche Lage des Auszuweisenden bei der Rückkehr in sein Heimatland - Kontinuierliche Ausweisungspraxis bei vorsätzlichen ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 1 B 13.91
    Abgesehen davon, daß die Beschwerde derartige Erkenntnisquellen nicht aufführt, hatte das Berufungsgericht spätere Erkenntnismittel nur insoweit heranzuziehen, als sie Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides getroffenen Einschätzung geben konnten; demgegenüber haben darin enthaltene Erkenntnisse über die nachträgliche Entwicklung außer Betracht zu bleiben (Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz Nr. 402.24 § 10 AuslG Nr. 119).

    Die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatzes auf die konkreten Umstände des Einzelfalles erfüllt nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - a.a.O.) Im übrigen liegt auch keine fehlerhafte Anwendung des betreffenden Rechtssatzes vor.

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 1 B 13.91
    Das Gericht bewegte sich mit einer entsprechenden Würdigung in einem Erkenntnisbereich, der regelmäßig dem Richter allgemein zugänglich ist (vgl. Beschluß vom 4. Mai 1990 - BVerwG 1 B 82.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124 zur Annahme der Befürchtung neuer Verfehlungen; allgemein: Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 -).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 1 B 13.91
    Die Beschwerde rügt ferner eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO in bezug auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - (DÖV 1979, 375).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 1 B 13.91
    Die damit geltend gemachte Gehörversagung wäre nur dann anzunehmen, wenn das Berufungsgericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hätte, ohne daß die Beteiligten damit zu rechnen brauchten (Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 1 B 13.91
    Sie beruft sich auf eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - (NJW 1983, 1988 [BVerwG 18.03.1983 - 1 C 99/78]).
  • BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92

    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung - Vereinbarkeit einer

    Das Berufungsgericht gründet seine Feststellung, es habe sich nicht um eine rationaler Steuerung nicht mehr zugängliche Gewalttat gehandelt, auf eine - von den in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 148.84 - InfAuslR 1985, 101; vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127; vom 24. April 1991 - BVerwG 1 B 13.91 -) entwickelten Grundsätzen ausgehende - Würdigung des vom Strafgericht festgestellten Tathergangs und berücksichtigt dabei den langen Zeitraum, während dessen der Kläger seine damalige Lebensgefährtin mit zunehmender Gewaltanwendung bedrängt und noch nicht unter erheblichen Alkoholeinfluß gestanden hat.
  • BVerwG, 03.06.1993 - 1 ER 607.93

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Verneinung der rechtlichen Voraussetzungen

    Insoweit steht die Heranziehung späterer Erkenntnismittel im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zu Ausweisungsverfügungen: Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 119, S. 26; Beschluß vom 24. April 1991 - BVerwG 1 B 13.91 -).
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Rechtsprechung
   BezG Erfurt, 15.01.1992 - 1 B 13/91   

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https://dejure.org/1992,27791
BezG Erfurt, 15.01.1992 - 1 B 13/91 (https://dejure.org/1992,27791)
BezG Erfurt, Entscheidung vom 15.01.1992 - 1 B 13/91 (https://dejure.org/1992,27791)
BezG Erfurt, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 1 B 13/91 (https://dejure.org/1992,27791)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives

    Mit dieser Auffassung, daß bereits mit der formellen Illegalität des Vorhabens die Rechtsvoraussetzung für ein Nutzungsverbot erfüllt ist, befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Spruchpraxis in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BezG Erfurt, Beschluß vom 15. Januar 1992 - 1 B 13/91 - in ThürVBl.
  • VGH Hessen, 20.03.1996 - 8 TG 609/96

    Anordnung des Ruhens der Zulassung als Börsenhändler - Sofortvollzugsanordnung

    Im übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts und eines Teils der Rechtsprechung an, wonach es zulässig ist, die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses durch die Behörde gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO im gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides (§ 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 HVwVfG) mit heilender Wirkung für die Vollzugsanordnung nachzuschieben (Hess. VGH, B. v. 17. Mai 1984 - 3 TH 971/84 -, DVBl. 1984, 794, dessen Ausführungen der Senat teilt, u. OVG Münster, B. v. 26. Juni 1985 - 19 B 1061/85 -, NJW 1986, 1894 u. Bezirksgericht Erfurt, B. v. 15. Januar 1992 - 1 B 13/91 -, Thüringisches Verwaltungsblatt 1992, 137).
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